Elterninfo
Auf dieser Seite finden Eltern wichtige Informationen rund um den Schulalltag an der Grund- und Mittelschule Straßkirchen. Dazu gehören Hinweise zu Terminen, organisatorische Abläufe, aktuelle Mitteilungen und hilfreiche Tipps für den Schulalltag.
Elternbriefe 2025/2026 – Elternbriefe folgen
Übertritt an die weiterführenden Schulen
Der Übertritt an die weiterführenden Schulen
Nach dem Ende der Grundschule steht ein Schulwechsel an. Mit dem Übertrittszeugnis der vierten Klasse erhalten die SchülerInnen eine entsprechende Schullaufbahnempfehlung für die weiterführenden Schulen. Das Übertrittszeugnis gibt die Gesamtdurchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht (HSU) an. Die Zeugnisausgabe erfolgt am ersten Unterrichtstag im Mai.
Übertritt an die Realschule
Hierfür benötigen die SchülerInnen einen Gesamtdurchschnitt von 2,66 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht.
In allen anderen Fällen:
Übertritt nach bestandenem Probeunterricht möglich
(d.h. mindestens die Noten 3/4 bzw. 4/3)
Bei den Noten 4/4 im Probeunterricht entscheiden die Eltern nach Beratung, bei einer 5 oder 6 in mindestens einem der beiden Fächer ist der Übertritt nicht mehr möglich.
Übertritt an das Gymnasium
Hierfür benötigen die SchülerInnen einen Gesamtdurchschnitt von 2,33 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht.
In allen anderen Fällen:
Übertritt nach bestandenem Probeunterricht möglich.
Außerdem erhalten die SchülerInnen Anfang Januar eine schriftliche Zwischeninformation über den aktuellen Leistungsstand. Eltern können so auf dieser Grundlage frühzeitig mit der Lehrkraft über den Leistungsstand ihres Kindes sprechen.
Übertritt…
…in die M7
Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:
- bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche
…in die M8
Ihr Kind kann von der 7. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 8 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder dem Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 7 folgende Bedingungen erfüllt:
- bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche
…in die M9
Ihr Kind kann von der 8. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 9 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 8 folgende Bedingungen erfüllt:
- bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche
…in die M10
Ihr Kind kann in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zuges aufgenommen werden, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:
- wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich
- wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern und Bestehen einer Aufnahmeprüfung, die an der aufnehmenden Schule nach Möglichkeit noch vor Beginn der Sommerferien durchgeführt wird.
Hausordnung
-
Hausordnung (PDF)2022 – 568 kB